Rechtsanwalt Dr. Clemente

Rechtsanwalt Dr. Clemente ist seit 1983 auf dem Gebiet der Grundschuld, Sicherungsgrundschuld und Hypothek sowie der Zwangs- und Teilungsversteigerung tätig.

In sein Arbeitsbuch "Teilungsversteigerung & mehr" bringt der Rechtsanwalt seine jahrzehntelange Erfahrung ein. Es ist daher nicht verwunderlich, dass das Arbeitsbuch insbesondere dann "punktet", wenn eine Grundschuld eine Rolle spielt. Betrifft die Teilungsversteigerung ein mit einer Grundschuld belastetes Grundstück, ist - um mit den Worten von Bothe, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht sowie Autor des Buches "Die Teilungsversteigerung" zu sprechen - „speziellstes Bankrecht“ gefragt. Bothe formuliert im Zusammenhang mit den in der Teilungsversteigerung bestehen bleibenden Rechten:

«Was etwa bestehen bleibende Rechte im geringsten Gebot betrifft, wegen § 182 Abs. 1 ZVG stets ein ganz kardinaler Punkt, spielt Sachenrecht aus hintersten Abteilungen des Grundschuldwesens hinein nebst dem zugehörigen Recht der Kreditsicherheiten, also speziellstes Bankrecht. Und wer von uns hätte jemals zuvor etwas von Clemens Clemente gehört?»

Rechtsanwalt Dr. Clemente nimmt für sich in Anspruch, das „Sachenrecht aus hintersten Abteilungen des Grundschuldwesens nebst dem zugehörigen Recht der Kreditsicherheiten“ aufgrund seiner Erfahrung zu kennen. Er versucht sein Wissen in seinem Arbeitsbuch "Teilungsversteigerung & mehr" weiterzugeben.

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